Unser Schwanow Ausgabe 3/94
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Mit dem heutigen Informationsblatt wollen wir Sie nochmals
auf solche gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen aufmerksam machen, bei de-
nen wir wissen, dass es bei einigen unsere Bürger noch Versäumnisse gibt. Wir
empfehlen Ihnen, hier umgehend aktiv zu werden, bevor sich das Ordnungsamt einschaltet.
Brandenburgisches Meldegesetz (§12 Bbg Melde G)
Wer eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht,
hat sich innerhalb 1 Woche bei der Meldebehörde an- bzw. abzumelden. Diese Meldepflicht
besteht auch bei Nebenwohnungen, Wochenendhäusern, Bungalows und dgl. Die zusätzliche
Meldestelle für uns ist das Ein- wohnermeldeamt im Amt Rheinsberg (Seestr. 21)
Hundesteuern
Unsere Gemeindevertretung hat die Hundesteuer mit 20,-DM
pro Hund sehr wohlwollend veranschlagt (zum Vergleich Zechliner Hütte: 1. Hund
30,-; 2. Hund 45,-; 3. und jeder weitere Hund 60,-DM). Wir bitten unsere Hundebesitzer,
eventuelle Versäumnisse möglichst rasch zu begleichen. Zuständig ist das Amt für
Finanzen in der Rheinsberger Seestr. 21.
Lagerung von Autowracks (§5 Abfallgesetz)
In Kurzfassung: Die Lagerung ist nur auf den dafür vorgesehenen
Entsorgungsanlagen, in der Regel beim Schrotthändler, zulässig. Wir haben derzeit
ein äußerst kostengünstiges Angebot: Wenn in Schwanow mindestens 4 Pkw zur Verschrottung
angemeldet werden, kostet die Entsorgung pro Pkw den Besitzer lediglich 100,-DM.
Also Briefumschlag mit Namen, Anschrift und Pkw-Typ bis 15.07.94 in den Briefkasten
der Gemeinde oder des Bürgermeisters (Dorfstr. 1B) und wir veranlassen die Entsorgung.
Wir gratulieren:
- Frau Gisela Traxel zum 60.
- Herrn Werner Röper zum 65.
- Frau Hildegard Schwarz zum 70.
- Herrn Otto Gerlich zum 70.
- Frau Hedwig Zbinden zum. 75. Geburtstag.
Richtigstellung
Die Ärztevereinigung gestattet ihren Ärzten nicht, zusätzliche
Sprechstunden in Gemeinde- oder anderen Räumen durchzuführen. Somit kommen also
nur Hausbesuche infrage.
Mäusebussard:
Er kommt erfreulicherweise auch in Schwanow noch relativ
häufig vor.
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